Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Neueste Urteile im Juni 2022

Das Neueste aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht

Zum Thema: Familienrecht
 
Wille eines Zwölfjährigen: Wechselmodell kann auch bei andauerndem Elternkonflikt durchgesetzt werden
Wohnvorteil entscheidend: Tilgungsleistungen eines Immobiliendarlehens können beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden
Erst Jugendamt, dann Gericht: Wer außergerichtlichen Einigungsversuch umgehen will, verliert Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe
Ordnungsgeld nach Umgangsverweigerung: Auch eine Wöchnerin darf den Umgang von älterer Tochter nicht einfach ausfallen lassen
Zu­ge­winn­aus­gleich: Unternehmensbewertung einer Rechtsanwaltskanzlei muss auch den Goodwill berücksichtigen


Zum Thema: Arbeitsrecht
 
Notwendiges Vertrauen verwirkt: Vorlage eines gefälschten Impfausweises rechtfertigt außerordentliche fristlose Kündigung
Persönlichkeitsrechte verletzt: Datenschutzverstoß eines Betriebsrats kann dessen Kündigung rechtfertigen
Schwangerschaft und Unterschlagung: Fristlose Kündigung trotz ausstehendem Verwaltungsgerichtsurteil mit Ende der Elternzeit rechtens
Krank zur Arbeit: Arbeitgeber muss für Folgen des Fehlverhaltens seines Geschäftsführers haften
Unterschriften-Scan: Klage gegen Arbeitsvertragsbefristung wegen fehlender Schriftform erfolgreich


Zum Thema: Verkehrsrecht
 
Unklare Verkehrslage: Wer seine Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, trägt eine Mitschuld
Kollision im Einsatz: Im innerstädtischen Bereich gilt keine Rettungsgassenpflicht
Unzureichende Verkehrssicherung: Baumeigentümer haftet bei Astbruch nur sechs Monate nach einer Baumkontrolle
Bei Weigerung: "Pappe weg!": MPU-Forderung nach nicht geahndeter Trunkenheitsfahrt laut Bundesverwaltungsgericht rechtens
Tiefergelegter Ferrari: Keine Haftung der Gemeinde für Straßenschäden


Zum Thema: Mietrecht
 
Trotz Mietzahlungsverzugs: Vermieter dürfen Mieter bei geringfügigem Versehen nicht mutwillig ins Messer laufen lassen
Trotz erhöhter Brandgefahr: Eigentümerversammlung darf das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage nicht untersagen
Fehlende Rechtsbeziehung: Mietrückstände von Grundsicherungsempfängern können nicht beim Jobcenter eingeklagt werden
Vermieter angegangen: Beleidigung und Tätlichkeit rechtfertigen außerordentliche fristlose Kündigung
Gefahr zu abstrakt: Bank steht als Mieterin einer Teileigentumseinheit Betrieb eines Geldautomaten im Wohnhaus zu


Zum Thema: Sonstiges
 
Fernabsatzverträge und ihre Ausnahme: EuGH verneint Widerrufsrecht bei Onlinekäufen von Veranstaltungstickets
Negativbewertung zulässig: Wer sich beruflich aktiv auf Bewertungsportalen bewegt, muss scharf formulierte Kritik hinnehmen
Dienstanbieter in der Pflicht: Ehrverletzende Posts müssen auch in kerngleichen Varianten ohne erneuten Hinweis gelöscht werden
Neues zur Berufsunfähigkeitsrente: Auch Versicherte mit psychosomatischen Leiden können Leistungsanspruch haben
Klarname, E-Mail, Telefon: Tatbestand der Beleidigung zwingt Instagram zur Datenherausgabe
 

[Startseite] [Archiv]

 

Damit Sie auch mobil stets aktuell informiert sind, bieten wir  Ihnen  als zusätzlichen, zeitgemäßen Service auch die kostenfreie Nutzung unserer neuen Kanzlei App an.

Auf dieser App können Sie auch mobil auf eine Vielzahl von uns bereitgestellten aktuellen Urteile sowie allgemeine Informationen für Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer und Mieter und andere rechtliche Fragestellungen wie beispielsweise Verkehrsunfallrecht und anderes zurückgreifen.

Auf diese Weise haben Sie stets auch unterwegs die Möglichkeit sich zu allgemeinen oder aktuellen Fragen durch Nutzung unserer App zu informieren.

Nutzen Sie am einfachsten die nachfolgend dargestellten QR Codes für Android-Geräte und für Apple- Geräte:

qrcode google klein

qrcode apple klein

Auch ohne QR-Code-Reader können Sie die App natürlich leicht aus dem Google-Play-Store bzw dem Apple App-Store herunterladen.

Geben Sie einfach im Suchfenster "Meine Rechtsanwalts-App" ein.

Nach Herunterladen und Installation der App können Sie diese mit der speziell für Sie bereitgestellten Service Code Nummer 1174792 aktivieren.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Nutzung unserer App und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.